In den Monaten März - Mai, Oktober/05,  sind über Fernsehen oder Rundfunk 5 Kindes- oder Familientötungen, die die Väter verübt hatten, bekannt geworden. Als Grund wurde jedesmal ein Familienstreit um die Sorge der Kinder (auch Eifersucht und Streit ums Haus) angegeben. Weitere die Wahrheit ergründende Recherche erfolgte von den Medien in keinem Fall.
Auch dem am 23.07.05 nicht zufällig erfolgten Cesna-Absturz vor dem Reichstag ging ein Familiendrama voraus. Die Frau des Mannes war verschwunden. Was die Medien weitgehendst nicht erwähnten, war ein vorausgegangenes polizeiliches Verhör des Mannes, daß er sich offenkundig zuvor von seiner Verwandtschaft verabschiedet hatte und 2 Kinder hinterläßt.

Es ist eher anzunehmen, daß es um das Problem der Unterhaltspflicht und -höhe sowie Teilung des Eigentums ging. Was von den Vätern falsch beurteilt worden sein kann, ist das Problem des zulässigen einzusetzenden Vermögens für den Unterhalt und wann und wie Schulden berücksichtigungsfähig sind. Jedoch kommen auch behördliche und gerichtliche Tricks in manchen Fällen vor, die in unzulässiger und sogar schädigender Weise nicht anrechenfähiges Vermögen oder Einkommen verlangen sowie Schulden außen vor lassen. Die Gerichte stellen sich anfänglich auf den hieraus höchsten zu zahlenden Betrag ein und ohne Vorwarnung ergeht darüber ein Unterhaltsbeschluß. Nun muß der Unterhaltspflichtige mit Beschwerde und ggfs. mit Klage dagegen vorgehen. Dieses Verfahren wird vom Gericht in die Länge gezogen. Zwischenzeitlich muß der Unterhaltspflichtige in voller Höhe lt. Beschluß zahlen. Der Mindestbetrag beläuft sich zudem derzeit ca. auf 250.- € (Stand: 01.07.04) pro Kind. In der Regel ist er nicht in der Lage den Betrag aufzubringen und wird gepfändet. Zugleich ist ihm dadurch und später durch abweisenden PKH-Beschluß die anwaltliche Vertretung verwehrt. So ist die Verschuldung vorprogrammiert.

Im Rahmen der Erwerbsobliegenheitspflichten wird eine unzumutbare Einkommensmaximierung, notfalls im Ausland oder eine Mindestanzahl von 20 zielorientierten Bewerbungen pro Monat gefordert (OLG-Regelung) unabhängig von verfügbaren Geldmitteln, Belastbarkeit, Qualifikation sowie Berufsstand und ohne Berücksichtigung des Angebots auf dem Arbeitsmarkt. Nach der Machbarkeit wird insofern überhaupt nicht gefragt.

Also über einen schon unverhältnismäßig hohen Mindestunterhaltsbetrag, mit dem zweimal hälftigen Kindergeld von ca. 150.- € stehen der/m Unterhaltsberechtigten für das Kind ca. 390.- € zur Verfügung (im Vergleich dazu lediglich ca. 220.- € beim ALG II), einer Mißanwendung und -berechnung von Vermögenswerten und -einkünften, einer unzumutbaren oder nicht machbaren Forderung nach Einkommensmaximierung und einer belastungs- oder verschuldensorientierten Verfahrensregelung und -anwendung wird der Unterhaltspflichtige ggfs. bis zur Dauerverschuldung in die Mangel genommen. Daraus könnten die Tötungsdelikte herrühren. Von den Suizid-Fällen erfährt man ohnehin nichts.

Die Verantwortung hierfür hätten dann tatsächlich die Bundestagsabgeordneten und die Gerichte gemeinsam mit den Justizministerien zu vertreten. Diese Herrschaften sorgen im besonderen Maße für eine Nichtbekanntmachung der unerträglichen Erwerbsobliegenheitspflichten, Vermögens- sowie Schuldensbehandlung und nehmen offenkundig ein allseits bekanntes in der Natur mancher Menschen liegendes Tötungsverhalten in Kauf. Sie wären demzufolge die sekundären Mörder der Kinder, Frauen und Väter.

Ergänzung:
Der Ordnung halber sei erwähnt, daß RTL nun wegen dem Fall in Witten am 15.05.05 einen Kriminologen für die Ursachen des Verhaltens der Väter befragt hatte. Dieser meinte sinngemäß, die Väter würden mit der Trennungssituation nicht zurecht kommen.
In einer Nachrichtensendung von Kabel1 und WDR am Folgetag wird davon berichtet, daß der 58-jährige Vater (Jugoslawe) als ruhig, höflich und liebevoll galt. Ein Oberstaatsanwalt berichtete aber von einer krankhaften Eifersucht, gescheiterter und seit einiger Zeit getrennten Ehe wegen Gewalttätigkeiten. Er hatte eine Weile nach der Trennung seiner Frau nachgestellt, aber seine Kinder in Ruhe gelassen. Die 3 Kinder waren offenbar zwischen 4 und 11 Jahren, die er dann doch plötzlich alle mit einem Springmesser töten wollte und eines getötet hat. Das Alter der Frau wurde nicht genannt. Der Vater sei nicht vernehmbar, da er wegen seiner Selbstverletzung im Koma läge.
http://www.redfuchs.eu/unschuldige/lohma.gif (19006 Byte)

In der Sendung "Aktuelle Stunde" (WDR) am 24.10.05 stellte der Psychotherapeut Dr. Petersohn klar, er erlebe immer wieder, daß die Väter gezwungen werden, ihre Zahlungen zu leisten, aber auf der anderen Seite Ihrer Rechte innerhalb der Familie und innerhalb der Partnerschaft beraubt worden sind. Es komme also zu einer fortgesetzten Verletzung von natürlich bedingten Vaterrechten und sie werden reduziert auf das bezahlen, was zu Frust und zunehmender Aggressivität führt. 

Die bisher vorhandenen Informationen lassen lediglich Spekulationen zu und sind an sich derzeit nicht aussagekräftig. Es stellen sich Fragen und bestehen Sachzusammenhänge:

1: Eifersucht eines 58-jährigen Mannes und gegen wen?

2: Was haben die Kinder mit der Eifersucht zu tun?

3: Trennung lag einige Zeit zurück, weshalb mittlerweile Unterhaltsforderungen im Raum gestanden haben dürften, auch rechtswidrige, bei denen die Mangelfallregelung unterschritten wurde. Im Verschuldensfall (Verzug bei der Unterhaltszahlung) werden ihm ca. 510.- € (Stand 1.7.04) inkl. aller Kosten zum Leben belassen. Dieser Betrag darf nicht verwechselt werden mit dem Pfändungsfreibetrag in Höhe von ca. 675.- € monatlich gem. § 850 c ZPO bei anderen Gläubigern. Für Unterhaltsberechtigte, die pfänden müssen, gilt dieser Betrag nicht, sondern der gem. § 850 d ZPO, also der Betrag der die ca. 510,- € übersteigt.

4: Drei unterhaltspflichtige Kinder wären der Ruin.

In der Sendung PlusMinus (ARD, 25.08.09) wird nochmals festgestellt, daß die finanzielle Belastung der Eltern (insbesondere des Unterhaltspflichtigen) nach einer Trennung durch steuerliche Veränderungen, 2 Haushalte, zusätzliche Fahrtkosten, halbierte Kinderfreibeträge etc. unverhältnismäßig hoch ist, was Experten schon lange kritisieren. Auf die Einlösung von Versprechen der Politik dahingehend warte man bis heute vergeblich. Jede Trennung sei für den Staat lukrativ. Änderungen an diesem Mißstand hat keine Partei in ihrem Programm.

Am 06.06.05 hat auch die Sendung Kulturzeit von 3-SAT sich des Problems der Familientötung unter dem Begriff "Amok-Väter" angenommen. Der Inhalt der Sendung war demgemäß auf ein Amok-Verhalten der Väter eingestellt.

Unter Amok wird laut WHO verstanden, es sei eine willkürliche anscheinend nicht provozierte Episode mörderischen oder erheblich zerstörerischen Verhaltens. Die Psychiatrie unterscheidet zwischen Amok und erweiterten Suizid. Der Vater differenziert nicht mehr zwischen der eigenen Person und seinen Angehörigen. Plötzlich kehrt er innere Konflikte oder Trennungsstreß nach außen.

Im Gespräch mit Frau Möller, sie war auch im Strafvollzung von NRW als Psychologin tätig, stellt sie klar, es würde sich nicht um Amok-Läufer handeln. Steinhäuser vom Gutenberg-Gymnasium in Erfurt rechne eher dazu. Es gingen den Taten meist lange Trennungsgeschichten voraus. Die Möglichkeit zum Mörder zu werden, ist in jedem von uns gegeben. Eine besondere Persönlichkeitsstruktur gäbe es nicht. Es handele sich begrifflich um einen "erweiterten Selbstmord". Gründe seien, daß niemand anderes seine Frau berühren solle oder der Vater seiner Kinder sein dürfe. Das Suizid-Verhalten durch Arbeitslosigkeit oder in Konkurs gegangene Firma wird erwähnt.

Gerade letzteres bezeugt als Ursache eine zukünftig ruinierte Lebenssituation. Die Art und Weise der hier dargestellten Bewertung des Tötungs-Verhaltens erinnert sehr an den Philosophen und Staatsrechtlerstreit der letzten 200 Jahre, wo es im Besonderen darum ging, die eigene Methode des Denkens und Erkenntnisprozesses (z.B. die Ableitung der Notwendigkeit aus dem Denken im Gegensatz zum objektiven Charakter der Notwendigkeit; oder den Wissenschaftlerstreit, ob nichtkörperliche Gewalt dem strafrechtsmäßigen Gewaltbegriff zuzurechnen sei) als die Richtige zu beschreiben. Am Detail ist aber sehr wohl erkennbar, welche Methode die Richtige ist. In den vorliegenden wie den Amok-Fällen ist in dieser Gesellschaft symptomatisch, daß die Täter nie öffentlich zu ihren Taten gehört werden und allein auf das Vertrauen zum Fachmann abgestellt wird. Diese Methode kann erfahrungsgemäß nur den anderen vertuschenden Methoden des Systems zugerechnet werden, die nur der Verschleierung seiner Bösartigkeit dienen (Zur Glaubwürdigkeit, s. Fall Hauswirth: ganze Ärzteschaft erstellt realitätsfremdes und entwürdigendes Gesundheitsbild, alle Insassen mit dauerhafter und extremer Psychopharmaka-Behandlung)

Der Begriff "Mobbing" steht für ein bestimmtes Schikaneverhalten von Arbeitskollegen etc.. Bei Steinhäuser dürfte bei der Schwere seiner Tat zumindest ein gewisses Schikaneverhalten einiger Lehrer mit vorgelegen haben. Die Lage könnte von ihm selbst völlig fehlinterpretiert gewesen sein. Vielleicht hätte schon ein Schulwechsel genügt. Die Ergründung der Ursachen ist trotz umfangreichen Medienmaterials darüber nie ernsthaft angegangen worden, z.B. über eine ernsthafte Befragung der Schüler im Detail. Das Schikaneverhalten setzt sich in besonders schwerer Form teilweise bei Behörden, im Besonderen bei allen Richtern, wenngleich das idR mit einem freundlichen Lächeln geschieht und mittlerweile in den Rechtsvorschriften, fort.

Fehleinschätzungen des Bürgers über seine Situation sind typisch. Der Arbeitslose wäre nicht arbeitslos, denn die ist bei 5 Millionen Arbeitslosen in den meißten Fällen automatisierungs- und systembedingt, genauso wie das Mobbing im Arbeitsleben. Der Firmenkonkurs kann selbstverschuldet sein wegen unzureichender Kenntnis über die Marktlage oder unvernünftiges Wirtschaften. Er kann, wie bereits bekannt, aber auch Folge des organisierten Verschuldens anderer sein. Doch das im Hintergrund laufende Zusammenspiel gegen den Betroffenen wird von ihm, wie auch von manchen unverschuldet zahlungsunfähigen Häuslebauern oder Kapitalanlegern, meißtens nicht erkannt. Zu weiteren Opfern könnte in Zukunft die staatlich verordnete Riester-Rente und die nun bestehende Kreditpflicht von Studierenden führen.

Doch das alles würde nicht auftreten und wäre kein Problem, wenn der Staat sein eigenes Bandentum unterlassen und die Inanspruchnahme staatlicher Hilfe, namentlich der staatlichen Entscheidungsträger und Gerichte, funktionieren würde. Stattdessen geht dort die Schikane weiter. Die Auswegmöglichkeiten des Betroffenen aus seiner Situation sinken auf Null. Von den bewußten, unbewußten und fälschlich Betroffenen schält sich dann das Klientel der Tötungstäter heraus, die dann alle in den gemeinsamen Topf der Schuldigen geworfen werden.

Aus dem bisher Vorgetragenen ergeben sich als wahrscheinlichster Grund für das Tötungsverhalten ruinierte Situationen. Es mußte leider festgestellt werden, daß sehr viele Menschen bei ihren Rechtsansprüchen unverhältnismäßig extrem geldorientiert sind, selbst schon bei kleinsten Beträgen und dabei den berechtigten Anspruch anderer nur schwer erkennen wollen. Es wird mit Sicherheit auch Väter geben, die den Familientod im besonderen Falle im Auge hatten und auch die, die nicht wollten, daß ein anderer Mann seine Frau berühre oder seine Kinder aufziehe, aber das Ruinöse dürfte auch hier den Schwerpunkt bilden. Es ist Aufgabe der Gerichte, die Rechtsvorschriften sachgerecht anzuwenden und Pflicht der Abgeordneten und Justizministerien eine vertretbare Familien- und Unterhaltspolitik zu betreiben sowie dem mißbräuchlichen Handeln der Gerichte mit entsprechenden Rechtsvorschriften, disziplinarisch oder auch öffentlicher Schelte (wegen der Unabhängigkeit der Richter) konsequent entgegenzuwirken. Die Geschädigten müßten umgehend rehabilitiert werden.

Die Familien- und Unterhaltspolitik greift selbst im Jahr 2010 nicht, wenn es die Organisation "Väteraufbruch" (www.isuv.de) für nötig erachtet, eine Sammelpetition einzureichen, um Mißstände bei der Regelung des Selbstbehalts anzuprangern. Der Selbstbehalt, der von den Oberlandesgerichten festzulegen ist, sei seit 2005 nicht mehr angepaßt worden und habe schon damals nicht dem sozialhilferechtlichen Mindestbedarf (FamRz, 2005, 148; FÜR, 2006, 328) entsprochen.

In der Sendung "hartaberfair" (18.04.07, WDR) meinte offenbar unbewußt, diese engagierte Beamte eines Familienamtes, die für ihr beherztes Eintreiben von Unterhalt berüchtigt sei, meißtens müsse beim Unterhalt nur noch der Mangel verwaltet werden. Ihre Aufgabe ist das Eintreiben von Unterhalt bei säumigen Unterhaltsschuldnern, die finanziell unterhaltsfähig sind und auch die Feststellung der Unterhaltshöhe.
Im Falle ersichtlichen Mangels, also wenn das Einkommen der vollen Unterhaltspflicht nicht mehr genügt, hätte das Amt auch die Aufgabe, den Unterhaltspflichtigen darauf hinzuweisen, daß der Unterhaltstitel ebenfalls über das Gericht abgeändert werden kann. Die Praxis ist häufig so, daß überhöhte Unterhaltstitel ergehen, damit der Unterhaltsschuldner zu einer, gesetzlich so nicht geregelten, Dauerverschuldung verdonnert ist und mit seinen Zahlungen zugleich alle Forderungen des Staates, die dieser als Unterhaltsvorschuß geleistet hatte, eintreiben kann. Der Betroffene verliert alle Freiheitsrechte und befindet sich wie in einem verschärften offenen Strafvollzug, indem er permanent mit rechtlich unhaltbaren und grundrechtswidrigen auch folgenschweren Forderungen der Kinder- und Jugendämter konfrontiert wird. Den Behördenmitarbeitern fehlt, abgesehen vom Willen, in aller Regel der allseitige rechtliche Sachverstand, z.B. hätte selbst die Äußerung der Mangelverwaltung nie fallen dürfen, weil es einen rechtswidrigen Zustand in der Gesellschaft offenbart (Fehlen einer realitätsbezogenen gesetzlichen Regelung).

Die von der Familienministerin von der Leyen propagierte tolle Kindergrippen und Elterngeld-Politik entpuppt sich so zu einer Politik von "Zuckerbrot und Peitsche". Das Elterngeld wird zudem versteuert und die Kündigung des Arbeitgebers droht (Frontal21, ZDF, 11.05.10). Die Regierung macht in Wirklichkeit keine gesamtheitliche Familienpolitik, sondern sie hat notgedrungen erkennen müssen, daß Deutschland wegen bisheriger schlechter Familienpolitik Nachwuchs braucht und schiebt nun als Lockmittel allein die Lösung der Problematik der Krippenplätze und des Elterngelds in den Propagandavordergrund. Die lang anhaltende Finanzierungsdiskussion darüber soll entweder dem Bürger weiß machen, was für ein besonderes Opfer der Staat hier schon erbringen muß oder selbst das ist dem Bund und den Ländern schon zuviel Soziales. Der Durchschnittsbürger, weder rechtlich bewandert noch langfristig kostenorientiert, merkt den Schwindel und die wahrhaft böseste Falle nicht, die mit jedem weiteren Kind immer gnadenloser wird.

Auch in diesem Fall (10.11.09) werden die Bürger nicht erfahren, welche wahren Ursachen den Vater für sein Verhalten hatte. Eines kann mittlerweile aber mit Sicherheit gesagt werden, Entscheidungsträger in Behörden, Gerichten und Staatsanwaltschaften scheinen bei ihren rechtswidrigen Entscheidungen von einer besonderen Risikofreudigkeit geprägt zu sein. Doch meißt trifft es eher Familienangehörige oder wie hier Polizisten, weil dem Täter das Rechtsbewußtsein fehlt, den wahren Schuldigen auszumachen.

Nach einem Sorgerechtsstreit, der offenbar für den Vater (42 Jahre) negativ ausgegangen ist, hatte der versucht, seine Kinder zu entführen (RTLaktuell, 30.04.10). Die Mutter hat die zwei Kinder jedoch aus dem Auto herausziehen und sich in den Kindergarten retten können. Der Vater flüchtet in seine Wohnung. Als die Polizeibeamten kommen, spritzte er Brandbeschleuniger auf die Beamten und wirft mit Feuerwerkskörpern nach ihnen. Ein Beamter fängt Feuer, was ohne größere Gesundheitsschäden blieb, und der Sachschaden wird auf mehrere 10000,- € geschätzt. Der Vater hatte schon in einer vorherigen Beziehung mit einem Kind und Sorgerechtsstreit so gehandelt. Er selbst wurde wie immer über sein Motiv nicht befragt.
Auch hier wird der mit der Trennung verbundene finanzielle Ruin eine wesentliche Ursache gewesen sein. Das gilt auch für den Vater, der erst seine ehemalige Frau und dann seine Kinder und sich umbrachte (RTLaktuell, 01. u. 02.06.10) oder der Fall, bei dem der Vater und seine Tochter durch eine Explosion im Auto getötet wurden. Der Sohn schwebt in Lebensgefahr. Beide Kinder hatte der Vater zuvor von seiner getrennten Ehefrau abgeholt (RTLnachrichten, 02.09.10). Gleiches gilt für den Mord im bayrischen Rosenheim durch den Ex-Ehemann an der 37-jährigen Mutter und 3-jährigen Tochter (RTLnachrichten, 31.08.10) und in Aalen am 10.09.10.

Auch in diesem Familiendrama als Folge einer Partnertrennung mit einem Kind, daß der Vater gerade umgangsrechtlich abholen wollte, bleibt das Motiv im Dunkeln. Die Täterin, eine Rechtsanwältin, wie der Vater müssen demnach weder Verwandte noch Bekannte gehabt haben, bei denen man am ehesten Hinweise hätte erhalten können. Jedenfalls werden solche in den Fernsehnachrichten bzgl. vorgenommener Nachforschungen durch nichts erwähnt. Die Kripo Lörrach sprach zuvor allerdings einmal von einem Rachefeldzug (heute, ZDF, 21.09.10).
Hintergründe für diesesTötungsverhalten wurden nicht genannt.

 

Hintergrund all dieser Katastrophen ist die Denkweise in der Politik, daß der Staat für Unterhaltskosten auf keinen Fall eintreten will. Dafür wird auch gerne das Sorgerecht, Unterhaltsrecht und sonstiges Vermögensrecht mißbraucht mittels falscher Festlegung des Sorgerechts, falscher Festsetzung der Unterhaltshöhe, rechtswidriger Verschuldung des Unterhaltspflichtigen und rechtswidrige Eingriffe in gesetzlich eigentlich nicht heranziehbares Vermögen nebst Wohnungsverlust. Von Familienpolitik kann man hier nicht mehr sprechen, wenn doch arbeitsmarktpolitische Schwächen, sprich zu wenig Arbeitsplätze und zu geringes Einkommen, und zu hohe Unterhaltssätze die Väter in die prekäre Situation bringen, den Unterhalt nicht mehr zahlen zu können. Bzgl. des Ehegattenunterhalts meint ein Rechtsanwalt in obiger Sendung, am besten wäre der Mann noch dran, wenn er sich eine einfache Frau nimmt, die wenig Einkommen bezogen hat, weil er dann auch weniger Ehegattenunterhalt zahlen müßte. Es wurden auch zwei Väter (Ingenieure) gezeigt und befragt, die aus Gründen des bestehenden unzumutbaren Unterhaltsrechts in Deutschland nach Thailand und Polen geflohen sind. Die alte wie die neue (Frau müsse zeitiger wieder Arbeit suchen) Regelung zum Ehegattenunterhalt habe (und das tatsächlich) zu viele Ausnahmeregelungen, so daß der eigentliche gesetzliche Kernauftrag von den Richtern nach wie vor umgangen wird und auch zukünftig nichts anderes erwartet werden kann.
Die Gewaltakte der Väter und Ehegatten, die idR nur bei unzumutbaren Situationen eintreten, sind also hausgemacht und haben ihren Ursprung allein in verfehlter Familienpolitik und Richterrechtsprechung. Im Übrigen war zu Zeiten der DDR die Unterhaltshöhe verträglicher geregelt und hat bei niemanden unzumutbare Härten ausgelöst..

Das schizophrene Deutschland:
Am 11.07.07 billigte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Kinderschutz, um diese besser vor Vernachlässigung und Mißhandlung zu schützen. Gerichte seien laut Justizministerin Zypries häufig zu spät angerufen worden.
Einen Tag zuvor berichtete Report München, daß Richter, Gutachter und das Jugendamt häufig gerade nicht zum Wohle des Kindes entscheiden. Für Familienrichter Rudolph aus Cochem seien die geschilderten Fälle typisch für das Versagen deutscher Familiengerichte. Er bemängelt die Außerachtlassung der Sichtweise des Kindes und die Richter würden kapitulieren vor dem boykottierenden Elternteil. Das Kind entfremdet sich. Es würde an der mangelhaften Ausbildung der Richter hapern, der Unfähigkeit vernetzt zu arbeiten, Unwissen, diletantischer Verhaltensweise, denn man sei nur Jurist und nicht ausgebildet mit den dynamischen Prozessen umzugehen, was die Konflikteskalation verursache.
Tatsächlich ist es aber der miese Charakter der Richter und mancher Beamten, die den Konflikt gerade haben wollen. Das ergibt sich zum einen eindeutig aus Rechtsstreiten, die den Vortrags-, Form- und Verfahrenserfordernissen voll entsprechen, aber man bei den Richtern trotz bestehender Zweifelsfreiheit kein Gehör findet, sie also offenkundig die Realität leugnen. Am 14.07.07 wurde wieder einmal in den Medien von einem verhungerten Säugling berichtet, bei dem das Familienamt die Aufsicht übernommen hatte. Insgesamt soll es solche Fälle in letzter Zeit dreimal gegeben haben.

Ein persönliches Schicksal:
Zwei nicht verheiratete Eltern mit 3 Kindern trennten sich. Alle 3 Kinder blieben trotz Sorgerechtsstreit bei der Mutter. Der Vater hatte schon seit seiner Jugend belastungsbedingte Krankheitsbeschwerden, die im Alter zunahmen und zur Arbeitsunfähigkeit führten. Wegen rechtswidriger Gerichtsentscheidungen auf Unterhaltsabänderungsklagen hin blieb die volle Unterhaltspflicht für ihn bestehen und Verschuldung trat ein. Zugleich führte dies zu selbstherrlichen Entscheidungsverhalten bei der Mutter, die den Umgang mit den Kindern so gut es ging erschwerte. Dem ältesten Sohn war sogar von der Mutter suggeriert worden, der Vater würde ihn hassen. Dieser Umstand, die etwas egozentrischen Züge dieses Sohnes und Kostenprobleme führten dazu, daß der Vater bei ihm den Umgang nicht mehr wahrnehmen konnte. Im jugendlichen Alter dieses Sohnes stellten sich Krankheitssymptome (Magenbeschwerden) ein. Wegen der Selbstherrlichkeit der Mutter wurden keine Rückfragen mit dem Vater geführt, Blinddarmverdacht angenommen und es fand ein operativer Eingriff statt, bei dem nichts festgestellt wurde. Den Rat eines operativen Eingriffs hätte der Vater nie gegeben. Kurz nach der Operation stellte man einen 2 cm großen Tumor fest, der schnell auf 13 cm angewachsen war, an der Operationsstelle fest, an dem der Sohn nach weiteren 4 Jahren verstarb. Bislang ist dem Vater durch die Gerichte die Aufklärung der Todesumstände verweigert worden.

Am 04.12.2009 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem Beschwerdeverfahren eines deutschen Bürgers, daß beiden Partnern auch nach Beendigung einer unehelichen Lebensgemeinschaft das gemeinsame Sorgerecht zustehe. In Deutschland würden allein die Mütter das Sorgerecht erhalten. Deutschland sei in dieser Rechtsfrage Schlußlicht in Europa (nachrichten, ARD, ZDF, 04.12.09).
Aufgrund dieser Entscheidung brachte der Spiegel TV (RTL, 20.12.09) drei Beispiele von ehemals verheirateten Vätern, denen das Sorge- und Umgangsrecht entzogen wurde. Den Kampf ums Kind würde fast immer die Frau gewinnen. Z.B. schränken die Mütter von selbst den Umgang ein und verweigern den Informationsfluß mit den Kindern. Das Jugendamt forcierte die völlige Trennung mit der Begründung, der Vater müsse Zugang zu seiner Frau finden.
Im zweiten Fall hat auch ein Gericht diesen Standpunkt vertreten, es sei die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge dann nicht mehr sinnvoll, wenn die Eltern überhaupt nicht mehr in der Lage sind, miteinander zu kommunizieren. (Anm.: Mit dieser Begründung wird es der Mutter zu leicht gemacht.). Selbst der Umgang wurde verneint, weil auch hier das Kind dies verneinte. (Anm.: Es stellt sich die Frage der Gründe hierfür.)
Im dritten Fall stellte sich die Mutter stur und vereitelte den Umgang. Der Vater stellt Strafanzeige wegen Kindesentzugs. Daraufhin greift die Mutter zu einem Klassiker in Umgangsstreitigkeiten und unterstellt dem Vater sexuellen Mißbrauch unter Einbeziehung des psychologischen Dienstes der Polizei, des städtischen Krankenhauses, der Universitätsklinik und Therapeuten. Die Tochter hatte so ihr Urvertrauen in den Vater verloren, weil sie dadurch infolge alles Männliche ablehnte.
Zu Fehlverhalten der Väter wurde in der Sendung leider nichts berichtet. Alle drei Väter machten einen situierten Eindruck. Doch z.B. ein Schreiben eines Jugendamtes berichtete im ersten Fall von verbalen Streitigkeiten zwischen den Eltern und der Angst der Kinder vor Wutausbrüchen des Vaters. Der Wahrheitsgehalt oder Hintergründe wurden in der Sendung hierzu nicht geklärt. In den beiden anderen Fällen ließen Gerichtsentscheidungen etc. derlei nicht erkennen. In einer anderen Sendung des RTL suggerierte man aber, die Kinder haben allein zur Mutter zu gehören. So wird Irreführung betrieben und Naturrecht ausgehebelt, wodurch natürlich bedingtes Gewaltverhalten im Ernstfall die Folge sein kann. Man hat hier offensichtlich nicht begriffen, daß viele Eltern ein besonderes inneres Verhältnis zu ihren Kindern haben, daß man nicht einfach wie einen Gegenstand ablegen kann.

Der Sinneswandel des BVerfG beruht allein auf der vorangegangenen Entscheidung des EGMR, denn das Problem des Sorgerechts für ledige Väter ist nicht erst seit heute akut und war schon seit vielen Jahren mittels Verfassungs- und EGMR- Beschwerden angegangen worden. Der EGMR hat sich erst jetzt dazu durchgerungen, das deutsche Recht zu beanstanden. Die Haltung des BVerfG bisher beruhte auf dem Gleichklang mit dem politischen Willen im Bundestag. Und die Abgeordneten haben eine zu subjektiv geprägte Wertevorstellung von einem Gesellschaftsbild bei ihrem Rechtsfindungsprozeß, wobei sie sogar Grundrechte ignorieren. Die Grundrechte wiederum sind nichts anderes als natürlich bedingte Rechte, die man nicht einfach so einschränken kann, denn sie wohnen dem Menschen inne. Die Nichteinhaltung dieser Rechte kann je nach Schwere Gewalthandlungen nach sich ziehen (s. oben), die die Parlamentarier offenkundig in Kauf nehmen.
Die vom BVerfG angedachte Lösung, die Sorgerechtsentscheidung zukünftig Gerichten zu überlassen, muß aus guter Erfahrung verneint werden. Das Wohl des Kindes wird von den Gerichten häufig in bizarrer Weise verfälscht. Die angedachte Variante des Justizministeriums bei längerem Zusammenleben der Eltern, das Sorgerecht per Gesetz beiden Eltern sofort zuzusprechen, ist die einzig richtige Herangehensweise. Hauptproblem ist und bleibt trotz allem der Richterdespotismus.


Auch das Bundesverfassungsgericht hatte dem Vater den Umgang aus rein konservativer (sprich: althergebrachte Gesellschaftsvorstellungen) statt objektiver Sicht verweigert, um offensichtlich auch von vornherein in Aussicht zu stellen, daß derartige "Ausschweifungen" mit einem Kindesentzug sanktioniert werden. In Fällen eines ehrlichen und einer in der Natur der Sache bedingten innewohnenden Wunsches des Vaters den Umgang mit dem Kind (hier Zwillinge) zu pflegen, dürfen die Gerichte wegen des bestehenden menschenrechtlichen Naturrechts den Zugang zu seinem Kind nicht verweigern. Hier geht es nicht nur um die Frage des Kindeswohls, sondern auch um die seelisch unerträgliche Belastung beim Vater. Gleiches gilt im entgegengesetzten Fall für die Mutter.

Nebenher sei erwähnt, die Bundesregierung plant die Änderung des Immissionschutzgesetzes in der Frage des Kinderlärms (14.01.11). Kläger hatten bislang Erfolg gehabt, z.B. bei Lärm, der von Kinderspielplätzen und Kindertagesstätten ausging, was obskure Folgen (Schallschutzwände, Schließung) hatte. Begründet wird die Neuregelung in der Form, daß Kinderlärm im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung sei. Immissionsgrenz- und richtwerte dürfen nicht mehr herangezogen werden. Man sprach auch von positiven (Kinder) und negativen Lärm. Das dürfte medizinischer Unsinn sein und ist nicht der richtige Weg. Wie in manch anderen Fällen auch, ist der gesundheitlich belastete Anwohner und Mieter eben gezwungen, umzuziehen. Doch das sollte erst dann eintreten, wenn vertretbare andere Varianten nicht bestehen. Obige Gesetzesfassung wird dem nicht gerecht und Anwohner wie Mieter würden ein höheres Umzugsrisiko haben.


Seit einer BGH-Entscheidung aus dem Jahre 2008 wurde der neue Ehepartner in die Unterhaltsberechnung mit einbezogen (linke Tabelle). Mit einer Entscheidung des BVerfG v. 11.02.11 (Az.: 1 BvR 918/10) ist das für verfassungswidrig erklärt worden (rechte Tabelle), weil allein das Einkommen zum Zeitpunkt der Scheidung zähle (RTLaktuell, 11.02.11).
An den vorgebrachten Beispielrechnungen in der Tabelle sieht man, daß nach neuen Recht der Ex-Frau mehr Unterhalt zusteht (1000+2500=3500/2=1750-1000=750 €). Vor 2008 gab es eine 3/7- (Ex-Frau) und 4/7- (Ex-Mann) Teilung. Für das erste Beispiel hätte nach alten Recht (ab 2008) die Ex-Frau allerdings 1000 € erhalten, wenn die 2.Frau 2500 € Einkommen gehabt hätte, also 250 € mehr im Vergleich zum neuen Recht. Der Schwerpunkt bei der verfassungswidrigen BGH-Entscheidung liegt darin, daß man die 2.Frau überhaupt in die Berechnung einbezogen hat. Denn was hat die 2.Frau rein rechtlich mit dem alten Eheverhältnis zu tun. Das sind die Blüten höchstrichterlicher deutscher Rechtsprechung, die einen unakzeptabelen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der 2.Frau und die Lebensperspektive des Ex-Mannes darstellen. Die Nachrichten "RTLaktuell", "Heute" und "Tagesschau" sprachen lediglich von einer Besserstellung der Unterhaltsberechtigten und sprachen nicht davon, daß der BGH mit der Einbindung der 2.Frau Verfassungsbruch begangen hat. Es ist natürlich auch möglich, daß BVerfG und BGH diesen Umweg brauchten, um die alte Teilungsregel ohne öffentlichen Disput darüber auf 1/2 : 1/2 abändern zu können.
Der BGH hat die Arbeitspflicht geschiedener Alleinerziehender verschärft (Az.: XII ZR 3/09). Alleinerziehende mit einem Erstklässler können grundsätzlich ganztags arbeiten, wenn ein Schülerhort bis 17 Uhr zur Verfügung steht.

Beim Elternunterhalt, also der Unterhalt, den Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern zahlen müssen, stellte RA Jörn Hauß fest, er würde zu 90% schätzen, seien Bescheide von Behörden falsch (Recht brisant, 3-sat, 27.02.11). Im Beispiel des Filmbeitrags war der Selbstbehalt des Zahlungspflichtigen zu seinem Nachteil erheblich überschritten (unterlaufen) worden.
Selbiges findet man auch bei den Festsetzungen des Unterhaltsvorschusses bei Kindesunterhalt. Denunzierend und folgenschwer wirkt das in den Fällen, wo der Zahlungspflichtige Elternteil den Unterhalt nicht leisten kann, weil ihm dann von der Verwandschaft und Bekanntschaft, die auf die Feststellungen der Behörde vertraut, unterstellt wird, er würde den Unterhalt vorsätzlich nicht leisten wollen. Besonders schwerwiegend wird es, wenn die Gerichte in rechtswidriger Weise diesen Mißstand ebenfalls nicht beheben, was nicht selten der Fall ist. Zudem tragen einseitige Fernsehberichte über vermeintliche Unterhaltsschuldner (hier 2 Väter), in denen nicht einmal ansatzweise abgeklärt ist, ob die Unterhaltsforderung zu recht besteht oder sie erfüllbar ist, mit zu diesem Zerrbild bei (ZDF-Reporter, ZDF, 10.03.11). Auch wenn sich ein Vater nicht äußern will (Spanienauswanderer), heißt das noch lange nicht, daß er seine tatsächlichen Unterhaltspflichten und -rechte kennt.


Diese Entwicklung kann sowohl positiv wie negativ besetzt sein. Es kommt allein darauf an, ob der Sorgerechtsentzug objektiv wegen Gefährdung des Kindeswohls erfolgte. Stattdessen sollte man auf eine sorgfältige Ausbildung und Auswahl von Mitarbeitern des Kinder- und Jugendamtes und der Richter achten. Die Notwendigkeit der Auswahl betrifft insbesondere den Umstand subjektiven Willkürverhaltens. Denn eine gute Ausbildung alleine nützt nichts.

Auch hier hat, wie auch in vielen anderen Fällen das Bundesverfassungsgericht versagt. Mit einer fachlichen Meinungsverschiedenheit läßt sich die ständige Ignorierung von Menschenrechten nicht mehr erklären.


Diese Regelung kommt verdammt spät, weil es sich um eine sachbezogene Grundregel handelt, und von der Arbeitspflicht weicht man dann individualbezogen ab. In der Gerichtspraxis wird diese Regelung trotzdem häufig nur Makulatur bleiben, weil diese Herrschaften eher irgendwelchen subjektiven oder althergebrachten Denkvorstellungen unterliegen.


Interessant ist zunächst, daß am 11.01.12 die Sender ARD, ZDF und RTL im Videotext gleichlautend von einem Unterhaltsrechtsstreit sprachen. Zunächst hat man sich gefragt, was muß da geschehen sein, wenn wegen einer 1-jährigen Bewährungsstrafe ein Mann zum Mörder wird. Da haben wohl der Staatsanwalt und der Richter evtl. wieder einmal die vielleicht rechtfertigenden Argumente des Mannes (Rudolf U.) ignoriert. Nach Aussagen in den Beiträgen im RTL-Fernsehen dazu, sollen wegen der in letzter Zeit häufiger vorgekommenen Fälle die Sicherheitsvorkehrungen schon verstärkt worden sein. Trotzdem hat sich offenbar hier, aber auf jeden Fall allgemein, das Schikaneverhalten dieser Justizbeamten bislang nicht ansatzweise geändert. Warum gehen gerade diese Beamten für ihren subjektiven Spaß ein so hohes Lebensrisiko ein?
Zunächst hieß es, zu seiner Tat habe sich der Täter bislang angeblich nicht geäußert und sein Motiv sei nicht bekannt. Auch hier konnte man (wie immer) nichts zu den Motiven in Erfahrung bringen. In Vorverhandlungen soll er auch schon aggressiv aufgefallen sein.
Die Antwort folgte am 17.01.12. Die Aussage des Täters ist für sich betrachtet recht subjektiv, aber aufgrund allgemeiner Erfahrungswerte mit der Justiz glaubwürdig dahingehend, daß er offenbar zu Recht auch mit positiven Gerichtsurteilen gerechnet hatte. Die Gerichte haben ihm aber eine gerechte Entscheidung verweigert.
Die Tabuisierung solcher Fälle in der Öffentlichkeit ist ein Fehler. Sie stellen, abgesehen von dem Einzelfallschicksal, ein erhebliches Demokratiedefizit dar, weil sonst nämlich erkannt würde, daß dieses Verhalten der Justiz ein bundesweites gleichgelagertes Problem ist und damit das Mindestmaß an Erfordernis für ein demokratisches System nicht mehr besteht. Die angebliche Demokratie kann so jederzeit vom Staat wieder in einen totalen Despotismus umgewandelt werden. Diese Annahme wird noch dadurch bestärkt, daß allgemein aus allen Regierungskreisen nicht nur nicht gegen diesen Mißstand vorgegangnen wird, sondern Fehlverhalten von Justizbeamten geschützt wird und ohne Folgen bleibt. Ausnahmen gibt es manchmal nur, wenn der Fall zu öffentlich ist.


Gem. der §§ 1626, 1684, 1685 BGB besteht dieses Recht schon längst. Weder im Gesetz noch in der Rechskommentierung findet man eine Abhängigkeit vom Willen der Mutter. Die Gerichte scheinen dies jedoch praktiziert zu haben.

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