In den Monaten März - Mai, Oktober/05, sind über
Fernsehen oder Rundfunk 5 Kindes- oder Familientötungen, die die
Väter verübt hatten, bekannt geworden. Als Grund wurde jedesmal
ein Familienstreit um die Sorge der Kinder (auch Eifersucht und
Streit ums Haus) angegeben. Weitere die Wahrheit ergründende
Recherche erfolgte von den Medien in keinem Fall.
Auch dem am 23.07.05 nicht zufällig erfolgten Cesna-Absturz vor
dem Reichstag ging ein Familiendrama voraus. Die Frau des Mannes
war verschwunden. Was die Medien weitgehendst nicht erwähnten,
war ein vorausgegangenes polizeiliches Verhör des Mannes, daß
er sich offenkundig zuvor von seiner Verwandtschaft verabschiedet
hatte und 2 Kinder hinterläßt.
Es ist eher anzunehmen, daß es um das Problem der Unterhaltspflicht und -höhe sowie Teilung des Eigentums ging. Was von den Vätern falsch beurteilt worden sein kann, ist das Problem des zulässigen einzusetzenden Vermögens für den Unterhalt und wann und wie Schulden berücksichtigungsfähig sind. Jedoch kommen auch behördliche und gerichtliche Tricks in manchen Fällen vor, die in unzulässiger und sogar schädigender Weise nicht anrechenfähiges Vermögen oder Einkommen verlangen sowie Schulden außen vor lassen. Die Gerichte stellen sich anfänglich auf den hieraus höchsten zu zahlenden Betrag ein und ohne Vorwarnung ergeht darüber ein Unterhaltsbeschluß. Nun muß der Unterhaltspflichtige mit Beschwerde und ggfs. mit Klage dagegen vorgehen. Dieses Verfahren wird vom Gericht in die Länge gezogen. Zwischenzeitlich muß der Unterhaltspflichtige in voller Höhe lt. Beschluß zahlen. Der Mindestbetrag beläuft sich zudem derzeit ca. auf 250.- (Stand: 01.07.04) pro Kind. In der Regel ist er nicht in der Lage den Betrag aufzubringen und wird gepfändet. Zugleich ist ihm dadurch und später durch abweisenden PKH-Beschluß die anwaltliche Vertretung verwehrt. So ist die Verschuldung vorprogrammiert.
Im Rahmen der Erwerbsobliegenheitspflichten wird eine unzumutbare Einkommensmaximierung, notfalls im Ausland oder eine Mindestanzahl von 20 zielorientierten Bewerbungen pro Monat gefordert (OLG-Regelung) unabhängig von verfügbaren Geldmitteln, Belastbarkeit, Qualifikation sowie Berufsstand und ohne Berücksichtigung des Angebots auf dem Arbeitsmarkt. Nach der Machbarkeit wird insofern überhaupt nicht gefragt.
Also über einen schon unverhältnismäßig hohen Mindestunterhaltsbetrag, mit dem zweimal hälftigen Kindergeld von ca. 150.- stehen der/m Unterhaltsberechtigten für das Kind ca. 390.- zur Verfügung (im Vergleich dazu lediglich ca. 220.- beim ALG II), einer Mißanwendung und -berechnung von Vermögenswerten und -einkünften, einer unzumutbaren oder nicht machbaren Forderung nach Einkommensmaximierung und einer belastungs- oder verschuldensorientierten Verfahrensregelung und -anwendung wird der Unterhaltspflichtige ggfs. bis zur Dauerverschuldung in die Mangel genommen. Daraus könnten die Tötungsdelikte herrühren. Von den Suizid-Fällen erfährt man ohnehin nichts.
Die Verantwortung hierfür hätten dann tatsächlich die Bundestagsabgeordneten und die Gerichte gemeinsam mit den Justizministerien zu vertreten. Diese Herrschaften sorgen im besonderen Maße für eine Nichtbekanntmachung der unerträglichen Erwerbsobliegenheitspflichten, Vermögens- sowie Schuldensbehandlung und nehmen offenkundig ein allseits bekanntes in der Natur mancher Menschen liegendes Tötungsverhalten in Kauf. Sie wären demzufolge die sekundären Mörder der Kinder, Frauen und Väter.
Ergänzung:
Der Ordnung halber sei erwähnt, daß RTL nun wegen dem Fall in
Witten am 15.05.05 einen Kriminologen für die Ursachen des
Verhaltens der Väter befragt hatte. Dieser meinte sinngemäß,
die Väter würden mit der Trennungssituation nicht zurecht
kommen.
In einer Nachrichtensendung von Kabel1 und WDR am Folgetag wird
davon berichtet, daß der 58-jährige Vater (Jugoslawe) als
ruhig, höflich und liebevoll galt. Ein Oberstaatsanwalt
berichtete aber von einer krankhaften Eifersucht, gescheiterter
und seit einiger Zeit getrennten Ehe wegen Gewalttätigkeiten. Er
hatte eine Weile nach der Trennung seiner Frau nachgestellt, aber
seine Kinder in Ruhe gelassen. Die 3 Kinder waren offenbar
zwischen 4 und 11 Jahren, die er dann doch plötzlich alle mit
einem Springmesser töten wollte und eines getötet hat. Das
Alter der Frau wurde nicht genannt. Der Vater sei nicht
vernehmbar, da er wegen seiner Selbstverletzung im Koma läge.

In der Sendung "Aktuelle Stunde" (WDR) am 24.10.05 stellte der Psychotherapeut Dr. Petersohn klar, er erlebe immer wieder, daß die Väter gezwungen werden, ihre Zahlungen zu leisten, aber auf der anderen Seite Ihrer Rechte innerhalb der Familie und innerhalb der Partnerschaft beraubt worden sind. Es komme also zu einer fortgesetzten Verletzung von natürlich bedingten Vaterrechten und sie werden reduziert auf das bezahlen, was zu Frust und zunehmender Aggressivität führt.
Die bisher vorhandenen Informationen lassen lediglich Spekulationen zu und sind an sich derzeit nicht aussagekräftig. Es stellen sich Fragen und bestehen Sachzusammenhänge:
1: Eifersucht eines 58-jährigen Mannes und gegen wen?
2: Was haben die Kinder mit der Eifersucht zu tun?
3: Trennung lag einige Zeit zurück, weshalb mittlerweile Unterhaltsforderungen im Raum gestanden haben dürften, auch rechtswidrige, bei denen die Mangelfallregelung unterschritten wurde. Im Verschuldensfall (Verzug bei der Unterhaltszahlung) werden ihm ca. 510.- (Stand 1.7.04) inkl. aller Kosten zum Leben belassen. Dieser Betrag darf nicht verwechselt werden mit dem Pfändungsfreibetrag in Höhe von ca. 675.- monatlich gem. § 850 c ZPO bei anderen Gläubigern. Für Unterhaltsberechtigte, die pfänden müssen, gilt dieser Betrag nicht, sondern der gem. § 850 d ZPO, also der Betrag der die ca. 510,- übersteigt.
4: Drei unterhaltspflichtige Kinder wären der Ruin.
In der Sendung PlusMinus (ARD, 25.08.09) wird nochmals festgestellt, daß die finanzielle Belastung der Eltern (insbesondere des Unterhaltspflichtigen) nach einer Trennung durch steuerliche Veränderungen, 2 Haushalte, zusätzliche Fahrtkosten, halbierte Kinderfreibeträge etc. unverhältnismäßig hoch ist, was Experten schon lange kritisieren. Auf die Einlösung von Versprechen der Politik dahingehend warte man bis heute vergeblich. Jede Trennung sei für den Staat lukrativ. Änderungen an diesem Mißstand hat keine Partei in ihrem Programm.
Am 06.06.05 hat auch die Sendung Kulturzeit von 3-SAT sich des Problems der Familientötung unter dem Begriff "Amok-Väter" angenommen. Der Inhalt der Sendung war demgemäß auf ein Amok-Verhalten der Väter eingestellt.


Unter Amok wird laut WHO verstanden, es sei eine willkürliche anscheinend nicht provozierte Episode mörderischen oder erheblich zerstörerischen Verhaltens. Die Psychiatrie unterscheidet zwischen Amok und erweiterten Suizid. Der Vater differenziert nicht mehr zwischen der eigenen Person und seinen Angehörigen. Plötzlich kehrt er innere Konflikte oder Trennungsstreß nach außen.

Im Gespräch mit Frau Möller, sie war auch im Strafvollzung von NRW als Psychologin tätig, stellt sie klar, es würde sich nicht um Amok-Läufer handeln. Steinhäuser vom Gutenberg-Gymnasium in Erfurt rechne eher dazu. Es gingen den Taten meist lange Trennungsgeschichten voraus. Die Möglichkeit zum Mörder zu werden, ist in jedem von uns gegeben. Eine besondere Persönlichkeitsstruktur gäbe es nicht. Es handele sich begrifflich um einen "erweiterten Selbstmord". Gründe seien, daß niemand anderes seine Frau berühren solle oder der Vater seiner Kinder sein dürfe. Das Suizid-Verhalten durch Arbeitslosigkeit oder in Konkurs gegangene Firma wird erwähnt.
Gerade letzteres bezeugt als Ursache eine zukünftig ruinierte Lebenssituation. Die Art und Weise der hier dargestellten Bewertung des Tötungs-Verhaltens erinnert sehr an den Philosophen und Staatsrechtlerstreit der letzten 200 Jahre, wo es im Besonderen darum ging, die eigene Methode des Denkens und Erkenntnisprozesses (z.B. die Ableitung der Notwendigkeit aus dem Denken im Gegensatz zum objektiven Charakter der Notwendigkeit; oder den Wissenschaftlerstreit, ob nichtkörperliche Gewalt dem strafrechtsmäßigen Gewaltbegriff zuzurechnen sei) als die Richtige zu beschreiben. Am Detail ist aber sehr wohl erkennbar, welche Methode die Richtige ist. In den vorliegenden wie den Amok-Fällen ist in dieser Gesellschaft symptomatisch, daß die Täter nie öffentlich zu ihren Taten gehört werden und allein auf das Vertrauen zum Fachmann abgestellt wird. Diese Methode kann erfahrungsgemäß nur den anderen vertuschenden Methoden des Systems zugerechnet werden, die nur der Verschleierung seiner Bösartigkeit dienen (Zur Glaubwürdigkeit, s. Fall Hauswirth: ganze Ärzteschaft erstellt realitätsfremdes und entwürdigendes Gesundheitsbild, alle Insassen mit dauerhafter und extremer Psychopharmaka-Behandlung)
Der Begriff "Mobbing" steht für ein bestimmtes Schikaneverhalten von Arbeitskollegen etc.. Bei Steinhäuser dürfte bei der Schwere seiner Tat zumindest ein gewisses Schikaneverhalten einiger Lehrer mit vorgelegen haben. Die Lage könnte von ihm selbst völlig fehlinterpretiert gewesen sein. Vielleicht hätte schon ein Schulwechsel genügt. Die Ergründung der Ursachen ist trotz umfangreichen Medienmaterials darüber nie ernsthaft angegangen worden, z.B. über eine ernsthafte Befragung der Schüler im Detail. Das Schikaneverhalten setzt sich in besonders schwerer Form teilweise bei Behörden, im Besonderen bei allen Richtern, wenngleich das idR mit einem freundlichen Lächeln geschieht und mittlerweile in den Rechtsvorschriften, fort.
Fehleinschätzungen des Bürgers über seine Situation sind typisch. Der Arbeitslose wäre nicht arbeitslos, denn die ist bei 5 Millionen Arbeitslosen in den meißten Fällen automatisierungs- und systembedingt, genauso wie das Mobbing im Arbeitsleben. Der Firmenkonkurs kann selbstverschuldet sein wegen unzureichender Kenntnis über die Marktlage oder unvernünftiges Wirtschaften. Er kann, wie bereits bekannt, aber auch Folge des organisierten Verschuldens anderer sein. Doch das im Hintergrund laufende Zusammenspiel gegen den Betroffenen wird von ihm, wie auch von manchen unverschuldet zahlungsunfähigen Häuslebauern oder Kapitalanlegern, meißtens nicht erkannt. Zu weiteren Opfern könnte in Zukunft die staatlich verordnete Riester-Rente und die nun bestehende Kreditpflicht von Studierenden führen.
Doch das alles würde nicht auftreten und wäre kein Problem, wenn der Staat sein eigenes Bandentum unterlassen und die Inanspruchnahme staatlicher Hilfe, namentlich der staatlichen Entscheidungsträger und Gerichte, funktionieren würde. Stattdessen geht dort die Schikane weiter. Die Auswegmöglichkeiten des Betroffenen aus seiner Situation sinken auf Null. Von den bewußten, unbewußten und fälschlich Betroffenen schält sich dann das Klientel der Tötungstäter heraus, die dann alle in den gemeinsamen Topf der Schuldigen geworfen werden.
Aus dem bisher Vorgetragenen ergeben sich als wahrscheinlichster Grund für das Tötungsverhalten ruinierte Situationen. Es mußte leider festgestellt werden, daß sehr viele Menschen bei ihren Rechtsansprüchen unverhältnismäßig extrem geldorientiert sind, selbst schon bei kleinsten Beträgen und dabei den berechtigten Anspruch anderer nur schwer erkennen wollen. Es wird mit Sicherheit auch Väter geben, die den Familientod im besonderen Falle im Auge hatten und auch die, die nicht wollten, daß ein anderer Mann seine Frau berühre oder seine Kinder aufziehe, aber das Ruinöse dürfte auch hier den Schwerpunkt bilden. Es ist Aufgabe der Gerichte, die Rechtsvorschriften sachgerecht anzuwenden und Pflicht der Abgeordneten und Justizministerien eine vertretbare Familien- und Unterhaltspolitik zu betreiben sowie dem mißbräuchlichen Handeln der Gerichte mit entsprechenden Rechtsvorschriften, disziplinarisch oder auch öffentlicher Schelte (wegen der Unabhängigkeit der Richter) konsequent entgegenzuwirken. Die Geschädigten müßten umgehend rehabilitiert werden.
Die Familien- und Unterhaltspolitik greift selbst im Jahr 2010 nicht, wenn es die Organisation "Väteraufbruch" (www.isuv.de) für nötig erachtet, eine Sammelpetition einzureichen, um Mißstände bei der Regelung des Selbstbehalts anzuprangern. Der Selbstbehalt, der von den Oberlandesgerichten festzulegen ist, sei seit 2005 nicht mehr angepaßt worden und habe schon damals nicht dem sozialhilferechtlichen Mindestbedarf (FamRz, 2005, 148; FÜR, 2006, 328) entsprochen.

In der Sendung "hartaberfair" (18.04.07, WDR) meinte
offenbar unbewußt, diese engagierte Beamte eines Familienamtes,
die für ihr beherztes Eintreiben von Unterhalt berüchtigt sei,
meißtens müsse beim Unterhalt nur noch der Mangel verwaltet
werden. Ihre Aufgabe ist das Eintreiben von Unterhalt bei
säumigen Unterhaltsschuldnern, die finanziell unterhaltsfähig
sind und auch die Feststellung der Unterhaltshöhe.
Im Falle ersichtlichen Mangels, also wenn das Einkommen der
vollen Unterhaltspflicht nicht mehr genügt, hätte das Amt auch
die Aufgabe, den Unterhaltspflichtigen darauf hinzuweisen, daß
der Unterhaltstitel ebenfalls über das Gericht abgeändert
werden kann. Die Praxis ist häufig so, daß überhöhte
Unterhaltstitel ergehen, damit der Unterhaltsschuldner zu einer,
gesetzlich so nicht geregelten, Dauerverschuldung verdonnert ist
und mit seinen Zahlungen zugleich alle Forderungen des Staates,
die dieser als Unterhaltsvorschuß geleistet hatte, eintreiben
kann. Der Betroffene verliert alle Freiheitsrechte und befindet
sich wie in einem verschärften offenen Strafvollzug, indem er
permanent mit rechtlich unhaltbaren und grundrechtswidrigen auch
folgenschweren Forderungen der Kinder- und Jugendämter
konfrontiert wird. Den Behördenmitarbeitern fehlt, abgesehen vom
Willen, in aller Regel der allseitige rechtliche Sachverstand,
z.B. hätte selbst die Äußerung der Mangelverwaltung nie fallen
dürfen, weil es einen rechtswidrigen Zustand in der Gesellschaft
offenbart (Fehlen einer realitätsbezogenen gesetzlichen
Regelung).
Die von der Familienministerin von der Leyen propagierte tolle Kindergrippen und Elterngeld-Politik entpuppt sich so zu einer Politik von "Zuckerbrot und Peitsche". Das Elterngeld wird zudem versteuert und die Kündigung des Arbeitgebers droht (Frontal21, ZDF, 11.05.10). Die Regierung macht in Wirklichkeit keine gesamtheitliche Familienpolitik, sondern sie hat notgedrungen erkennen müssen, daß Deutschland wegen bisheriger schlechter Familienpolitik Nachwuchs braucht und schiebt nun als Lockmittel allein die Lösung der Problematik der Krippenplätze und des Elterngelds in den Propagandavordergrund. Die lang anhaltende Finanzierungsdiskussion darüber soll entweder dem Bürger weiß machen, was für ein besonderes Opfer der Staat hier schon erbringen muß oder selbst das ist dem Bund und den Ländern schon zuviel Soziales. Der Durchschnittsbürger, weder rechtlich bewandert noch langfristig kostenorientiert, merkt den Schwindel und die wahrhaft böseste Falle nicht, die mit jedem weiteren Kind immer gnadenloser wird.

Auch in diesem Fall (10.11.09) werden die Bürger nicht erfahren, welche wahren Ursachen den Vater für sein Verhalten hatte. Eines kann mittlerweile aber mit Sicherheit gesagt werden, Entscheidungsträger in Behörden, Gerichten und Staatsanwaltschaften scheinen bei ihren rechtswidrigen Entscheidungen von einer besonderen Risikofreudigkeit geprägt zu sein. Doch meißt trifft es eher Familienangehörige oder wie hier Polizisten, weil dem Täter das Rechtsbewußtsein fehlt, den wahren Schuldigen auszumachen.

Nach einem Sorgerechtsstreit, der offenbar für den Vater (42
Jahre) negativ ausgegangen ist, hatte der versucht, seine Kinder
zu entführen (RTLaktuell, 30.04.10). Die Mutter hat die zwei
Kinder jedoch aus dem Auto herausziehen und sich in den
Kindergarten retten können. Der Vater flüchtet in seine
Wohnung. Als die Polizeibeamten kommen, spritzte er
Brandbeschleuniger auf die Beamten und wirft mit
Feuerwerkskörpern nach ihnen. Ein Beamter fängt Feuer, was ohne
größere Gesundheitsschäden blieb, und der Sachschaden wird auf
mehrere 10000,- geschätzt. Der Vater hatte schon in einer
vorherigen Beziehung mit einem Kind und Sorgerechtsstreit so
gehandelt. Er selbst wurde wie immer über sein Motiv nicht
befragt.
Auch hier wird der mit der Trennung verbundene finanzielle Ruin
eine wesentliche Ursache gewesen sein. Das gilt auch für den
Vater, der erst seine ehemalige Frau und dann seine Kinder und
sich umbrachte (RTLaktuell, 01. u. 02.06.10) oder der Fall, bei
dem der Vater und seine Tochter durch eine Explosion im Auto
getötet wurden. Der Sohn schwebt in Lebensgefahr. Beide Kinder
hatte der Vater zuvor von seiner getrennten Ehefrau abgeholt
(RTLnachrichten, 02.09.10). Gleiches gilt für den Mord im
bayrischen Rosenheim durch den Ex-Ehemann an der 37-jährigen
Mutter und 3-jährigen Tochter (RTLnachrichten, 31.08.10) und in
Aalen am 10.09.10.


Auch in diesem Familiendrama als Folge einer Partnertrennung
mit einem Kind, daß der Vater gerade umgangsrechtlich abholen
wollte, bleibt das Motiv im Dunkeln. Die Täterin, eine
Rechtsanwältin, wie der Vater müssen demnach weder Verwandte
noch Bekannte gehabt haben, bei denen man am ehesten Hinweise
hätte erhalten können. Jedenfalls werden solche in den
Fernsehnachrichten bzgl. vorgenommener Nachforschungen durch
nichts erwähnt. Die Kripo Lörrach sprach zuvor allerdings
einmal von einem Rachefeldzug (heute, ZDF, 21.09.10).
Hintergründe
für diesesTötungsverhalten wurden nicht genannt.



Hintergrund all dieser Katastrophen ist die Denkweise in der
Politik, daß der Staat für Unterhaltskosten auf keinen Fall
eintreten will. Dafür wird auch gerne das Sorgerecht,
Unterhaltsrecht und sonstiges Vermögensrecht mißbraucht mittels
falscher Festlegung des Sorgerechts, falscher Festsetzung der
Unterhaltshöhe, rechtswidriger Verschuldung des
Unterhaltspflichtigen und rechtswidrige Eingriffe in gesetzlich
eigentlich nicht heranziehbares Vermögen nebst Wohnungsverlust.
Von Familienpolitik kann man hier nicht mehr sprechen, wenn doch
arbeitsmarktpolitische Schwächen, sprich zu wenig Arbeitsplätze
und zu geringes Einkommen, und zu hohe Unterhaltssätze die
Väter in die prekäre Situation bringen, den Unterhalt nicht
mehr zahlen zu können. Bzgl. des Ehegattenunterhalts meint ein
Rechtsanwalt in obiger Sendung, am besten wäre der Mann noch
dran, wenn er sich eine einfache Frau nimmt, die wenig Einkommen
bezogen hat, weil er dann auch weniger Ehegattenunterhalt zahlen
müßte. Es wurden auch zwei Väter (Ingenieure) gezeigt und
befragt, die aus Gründen des bestehenden unzumutbaren
Unterhaltsrechts in Deutschland nach Thailand und Polen geflohen
sind. Die alte wie die neue (Frau müsse zeitiger wieder Arbeit
suchen) Regelung zum Ehegattenunterhalt habe (und das
tatsächlich) zu viele Ausnahmeregelungen, so daß der
eigentliche gesetzliche Kernauftrag von den Richtern nach wie vor
umgangen wird und auch zukünftig nichts anderes erwartet werden
kann.
Die Gewaltakte der Väter und Ehegatten, die idR nur bei
unzumutbaren Situationen eintreten, sind also hausgemacht und
haben ihren Ursprung allein in verfehlter Familienpolitik und
Richterrechtsprechung. Im Übrigen war zu Zeiten der DDR die
Unterhaltshöhe verträglicher geregelt und hat bei niemanden
unzumutbare Härten ausgelöst..
Das schizophrene Deutschland:
Am 11.07.07 billigte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum
Kinderschutz, um diese besser vor Vernachlässigung und
Mißhandlung zu schützen. Gerichte seien laut Justizministerin
Zypries häufig zu spät angerufen worden.
Einen Tag zuvor berichtete Report München, daß Richter,
Gutachter und das Jugendamt häufig gerade nicht zum Wohle des
Kindes entscheiden. Für Familienrichter Rudolph aus Cochem seien
die geschilderten Fälle typisch für das Versagen deutscher
Familiengerichte. Er bemängelt die Außerachtlassung der
Sichtweise des Kindes und die Richter würden kapitulieren vor
dem boykottierenden Elternteil. Das Kind entfremdet sich. Es
würde an der mangelhaften Ausbildung der Richter hapern, der
Unfähigkeit vernetzt zu arbeiten, Unwissen, diletantischer
Verhaltensweise, denn man sei nur Jurist und nicht ausgebildet
mit den dynamischen Prozessen umzugehen, was die
Konflikteskalation verursache.
Tatsächlich ist es aber der miese Charakter der Richter und
mancher Beamten, die den Konflikt gerade haben wollen. Das ergibt
sich zum einen eindeutig aus Rechtsstreiten, die den Vortrags-,
Form- und Verfahrenserfordernissen voll entsprechen, aber man bei
den Richtern trotz bestehender Zweifelsfreiheit kein Gehör
findet, sie also offenkundig die Realität leugnen. Am 14.07.07
wurde wieder einmal in den Medien von einem verhungerten
Säugling berichtet, bei dem das Familienamt die Aufsicht
übernommen hatte. Insgesamt soll es solche Fälle in letzter
Zeit dreimal gegeben haben.
Ein persönliches Schicksal:
Zwei nicht verheiratete Eltern mit 3 Kindern trennten sich. Alle
3 Kinder blieben trotz Sorgerechtsstreit bei der Mutter. Der
Vater hatte schon seit seiner Jugend belastungsbedingte
Krankheitsbeschwerden, die im Alter zunahmen und zur
Arbeitsunfähigkeit führten. Wegen rechtswidriger
Gerichtsentscheidungen auf Unterhaltsabänderungsklagen hin blieb
die volle Unterhaltspflicht für ihn bestehen und Verschuldung
trat ein. Zugleich führte dies zu selbstherrlichen
Entscheidungsverhalten bei der Mutter, die den Umgang mit den
Kindern so gut es ging erschwerte. Dem ältesten Sohn war sogar
von der Mutter suggeriert worden, der Vater würde ihn hassen.
Dieser Umstand, die etwas egozentrischen Züge dieses Sohnes und
Kostenprobleme führten dazu, daß der Vater bei ihm den Umgang
nicht mehr wahrnehmen konnte. Im jugendlichen Alter dieses Sohnes
stellten sich Krankheitssymptome (Magenbeschwerden) ein. Wegen
der Selbstherrlichkeit der Mutter wurden keine Rückfragen mit
dem Vater geführt, Blinddarmverdacht angenommen und es fand ein
operativer Eingriff statt, bei dem nichts festgestellt wurde. Den
Rat eines operativen Eingriffs hätte der Vater nie gegeben. Kurz
nach der Operation stellte man einen 2 cm großen Tumor fest, der
schnell auf 13 cm angewachsen war, an der Operationsstelle fest,
an dem der Sohn nach weiteren 4 Jahren verstarb. Bislang ist dem
Vater durch die Gerichte die Aufklärung der Todesumstände
verweigert worden.
Am 04.12.2009 entschied der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR) in einem Beschwerdeverfahren eines
deutschen Bürgers, daß beiden Partnern auch nach Beendigung
einer unehelichen Lebensgemeinschaft das gemeinsame Sorgerecht
zustehe. In Deutschland würden allein die Mütter das Sorgerecht
erhalten. Deutschland sei in dieser Rechtsfrage Schlußlicht in
Europa (nachrichten, ARD, ZDF, 04.12.09).
Aufgrund dieser Entscheidung brachte der Spiegel TV (RTL,
20.12.09) drei Beispiele von ehemals verheirateten Vätern, denen
das Sorge- und Umgangsrecht entzogen wurde. Den Kampf ums Kind
würde fast immer die Frau gewinnen. Z.B. schränken die Mütter
von selbst den Umgang ein und verweigern den Informationsfluß
mit den Kindern. Das Jugendamt forcierte die völlige Trennung
mit der Begründung, der Vater müsse Zugang zu seiner Frau
finden.
Im zweiten Fall hat auch ein Gericht diesen Standpunkt vertreten,
es sei die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge dann nicht
mehr sinnvoll, wenn die Eltern überhaupt nicht mehr in der Lage
sind, miteinander zu kommunizieren. (Anm.: Mit dieser Begründung
wird es der Mutter zu leicht gemacht.). Selbst der Umgang wurde
verneint, weil auch hier das Kind dies verneinte. (Anm.: Es
stellt sich die Frage der Gründe hierfür.)
Im dritten Fall stellte sich die Mutter stur und vereitelte den
Umgang. Der Vater stellt Strafanzeige wegen Kindesentzugs.
Daraufhin greift die Mutter zu einem Klassiker in
Umgangsstreitigkeiten und unterstellt dem Vater sexuellen
Mißbrauch unter Einbeziehung des psychologischen Dienstes der
Polizei, des städtischen Krankenhauses, der Universitätsklinik
und Therapeuten. Die Tochter hatte so ihr Urvertrauen in den
Vater verloren, weil sie dadurch infolge alles Männliche
ablehnte.
Zu Fehlverhalten der Väter wurde in der Sendung leider nichts
berichtet. Alle drei Väter machten einen situierten Eindruck.
Doch z.B. ein Schreiben eines Jugendamtes berichtete im ersten
Fall von verbalen Streitigkeiten zwischen den Eltern und der
Angst der Kinder vor Wutausbrüchen des Vaters. Der
Wahrheitsgehalt oder Hintergründe wurden in der Sendung hierzu
nicht geklärt. In den beiden anderen Fällen ließen
Gerichtsentscheidungen etc. derlei nicht erkennen. In einer
anderen Sendung des RTL suggerierte man aber, die Kinder haben
allein zur Mutter zu gehören. So wird Irreführung betrieben und
Naturrecht ausgehebelt, wodurch natürlich bedingtes
Gewaltverhalten im Ernstfall die Folge sein kann. Man hat hier
offensichtlich nicht begriffen, daß viele Eltern ein besonderes
inneres Verhältnis zu ihren Kindern haben, daß man nicht
einfach wie einen Gegenstand ablegen kann.

Der Sinneswandel des BVerfG beruht allein auf der
vorangegangenen Entscheidung des EGMR, denn das Problem des
Sorgerechts für ledige Väter ist nicht erst seit heute akut und
war schon seit vielen Jahren mittels Verfassungs- und EGMR-
Beschwerden angegangen worden. Der EGMR hat sich erst jetzt dazu
durchgerungen, das deutsche Recht zu beanstanden. Die Haltung des
BVerfG bisher beruhte auf dem Gleichklang mit dem politischen
Willen im Bundestag. Und die Abgeordneten haben eine zu subjektiv
geprägte Wertevorstellung von einem Gesellschaftsbild bei ihrem
Rechtsfindungsprozeß, wobei sie sogar Grundrechte ignorieren.
Die Grundrechte wiederum sind nichts anderes als natürlich
bedingte Rechte, die man nicht einfach so einschränken kann,
denn sie wohnen dem Menschen inne. Die Nichteinhaltung dieser
Rechte kann je nach Schwere Gewalthandlungen nach sich ziehen (s.
oben), die die Parlamentarier offenkundig in Kauf nehmen.
Die vom BVerfG angedachte Lösung, die Sorgerechtsentscheidung
zukünftig Gerichten zu überlassen, muß aus guter Erfahrung
verneint werden. Das Wohl des Kindes wird von den Gerichten
häufig in bizarrer Weise verfälscht. Die angedachte Variante
des Justizministeriums bei längerem Zusammenleben der Eltern,
das Sorgerecht per Gesetz beiden Eltern sofort zuzusprechen, ist
die einzig richtige Herangehensweise. Hauptproblem ist und bleibt
trotz allem der Richterdespotismus.

Auch das Bundesverfassungsgericht hatte dem Vater den Umgang aus
rein konservativer (sprich: althergebrachte
Gesellschaftsvorstellungen) statt objektiver Sicht verweigert, um
offensichtlich auch von vornherein in Aussicht zu stellen, daß
derartige "Ausschweifungen" mit einem Kindesentzug
sanktioniert werden. In Fällen eines ehrlichen und einer in der
Natur der Sache bedingten innewohnenden Wunsches des Vaters den
Umgang mit dem Kind (hier Zwillinge) zu pflegen, dürfen die
Gerichte wegen des bestehenden menschenrechtlichen Naturrechts
den Zugang zu seinem Kind nicht verweigern. Hier geht es nicht
nur um die Frage des Kindeswohls, sondern auch um die seelisch
unerträgliche Belastung beim Vater. Gleiches gilt im
entgegengesetzten Fall für die Mutter.
Nebenher sei erwähnt, die Bundesregierung plant die Änderung des Immissionschutzgesetzes in der Frage des Kinderlärms (14.01.11). Kläger hatten bislang Erfolg gehabt, z.B. bei Lärm, der von Kinderspielplätzen und Kindertagesstätten ausging, was obskure Folgen (Schallschutzwände, Schließung) hatte. Begründet wird die Neuregelung in der Form, daß Kinderlärm im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung sei. Immissionsgrenz- und richtwerte dürfen nicht mehr herangezogen werden. Man sprach auch von positiven (Kinder) und negativen Lärm. Das dürfte medizinischer Unsinn sein und ist nicht der richtige Weg. Wie in manch anderen Fällen auch, ist der gesundheitlich belastete Anwohner und Mieter eben gezwungen, umzuziehen. Doch das sollte erst dann eintreten, wenn vertretbare andere Varianten nicht bestehen. Obige Gesetzesfassung wird dem nicht gerecht und Anwohner wie Mieter würden ein höheres Umzugsrisiko haben.


Seit einer BGH-Entscheidung aus dem Jahre 2008 wurde der neue
Ehepartner in die Unterhaltsberechnung mit einbezogen (linke
Tabelle). Mit einer Entscheidung des BVerfG v. 11.02.11 (Az.: 1
BvR 918/10) ist das für verfassungswidrig erklärt worden
(rechte Tabelle), weil allein das Einkommen zum Zeitpunkt der
Scheidung zähle (RTLaktuell, 11.02.11).
An den vorgebrachten Beispielrechnungen in der Tabelle sieht man,
daß nach neuen Recht der Ex-Frau mehr Unterhalt zusteht
(1000+2500=3500/2=1750-1000=750 ). Vor 2008 gab es eine
3/7- (Ex-Frau) und 4/7- (Ex-Mann) Teilung. Für das erste
Beispiel hätte nach alten Recht (ab 2008) die Ex-Frau allerdings
1000 erhalten, wenn die 2.Frau 2500 Einkommen
gehabt hätte, also 250 mehr im Vergleich zum neuen Recht.
Der Schwerpunkt bei der verfassungswidrigen BGH-Entscheidung
liegt darin, daß man die 2.Frau überhaupt in die Berechnung
einbezogen hat. Denn was hat die 2.Frau rein rechtlich mit dem
alten Eheverhältnis zu tun. Das sind die Blüten
höchstrichterlicher deutscher Rechtsprechung, die einen
unakzeptabelen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der 2.Frau
und die Lebensperspektive des Ex-Mannes darstellen. Die
Nachrichten "RTLaktuell", "Heute" und
"Tagesschau" sprachen lediglich von einer
Besserstellung der Unterhaltsberechtigten und sprachen nicht
davon, daß der BGH mit der Einbindung der 2.Frau
Verfassungsbruch begangen hat. Es ist natürlich auch möglich,
daß BVerfG und BGH diesen Umweg brauchten, um die alte
Teilungsregel ohne öffentlichen Disput darüber auf 1/2 : 1/2
abändern zu können.
Der BGH hat die Arbeitspflicht geschiedener Alleinerziehender
verschärft (Az.: XII ZR 3/09). Alleinerziehende mit einem
Erstklässler können grundsätzlich ganztags arbeiten, wenn ein
Schülerhort bis 17 Uhr zur Verfügung steht.
Beim Elternunterhalt, also der Unterhalt, den Kinder für ihre
pflegebedürftigen Eltern zahlen müssen, stellte RA Jörn Hauß
fest, er würde zu 90% schätzen, seien Bescheide von Behörden
falsch (Recht brisant, 3-sat, 27.02.11). Im Beispiel des
Filmbeitrags war der Selbstbehalt des Zahlungspflichtigen zu
seinem Nachteil erheblich überschritten (unterlaufen) worden.
Selbiges findet man auch bei den Festsetzungen des
Unterhaltsvorschusses bei Kindesunterhalt. Denunzierend und
folgenschwer wirkt das in den Fällen, wo der Zahlungspflichtige
Elternteil den Unterhalt nicht leisten kann, weil ihm dann von
der Verwandschaft und Bekanntschaft, die auf die Feststellungen
der Behörde vertraut, unterstellt wird, er würde den Unterhalt
vorsätzlich nicht leisten wollen. Besonders schwerwiegend wird
es, wenn die Gerichte in rechtswidriger Weise diesen Mißstand
ebenfalls nicht beheben, was nicht selten der Fall ist. Zudem
tragen einseitige Fernsehberichte über vermeintliche
Unterhaltsschuldner (hier 2 Väter), in denen nicht einmal
ansatzweise abgeklärt ist, ob die Unterhaltsforderung zu recht
besteht oder sie erfüllbar ist, mit zu diesem Zerrbild bei
(ZDF-Reporter, ZDF, 10.03.11). Auch wenn sich ein Vater nicht
äußern will (Spanienauswanderer), heißt das noch lange nicht,
daß er seine tatsächlichen Unterhaltspflichten und -rechte
kennt.

Diese Entwicklung kann sowohl positiv wie negativ besetzt sein.
Es kommt allein darauf an, ob der Sorgerechtsentzug objektiv
wegen Gefährdung des Kindeswohls erfolgte. Stattdessen sollte
man auf eine sorgfältige Ausbildung und Auswahl von Mitarbeitern
des Kinder- und Jugendamtes und der Richter achten. Die
Notwendigkeit der Auswahl betrifft insbesondere den Umstand
subjektiven Willkürverhaltens. Denn eine gute Ausbildung alleine
nützt nichts.

Auch hier hat, wie auch in vielen anderen Fällen das Bundesverfassungsgericht versagt. Mit einer fachlichen Meinungsverschiedenheit läßt sich die ständige Ignorierung von Menschenrechten nicht mehr erklären.

Diese Regelung kommt verdammt spät, weil es sich um eine
sachbezogene Grundregel handelt, und von der Arbeitspflicht
weicht man dann individualbezogen ab. In der Gerichtspraxis wird
diese Regelung trotzdem häufig nur Makulatur bleiben, weil diese
Herrschaften eher irgendwelchen subjektiven oder althergebrachten
Denkvorstellungen unterliegen.




Interessant ist zunächst, daß am 11.01.12 die Sender ARD, ZDF
und RTL im Videotext gleichlautend von einem
Unterhaltsrechtsstreit sprachen. Zunächst hat man sich gefragt,
was muß da geschehen sein, wenn wegen einer 1-jährigen
Bewährungsstrafe ein Mann zum Mörder wird. Da haben wohl der
Staatsanwalt und der Richter evtl. wieder einmal die vielleicht
rechtfertigenden Argumente des Mannes (Rudolf U.) ignoriert. Nach
Aussagen in den Beiträgen im RTL-Fernsehen dazu, sollen wegen
der in letzter Zeit häufiger vorgekommenen Fälle die
Sicherheitsvorkehrungen schon verstärkt worden sein. Trotzdem
hat sich offenbar hier, aber auf jeden Fall allgemein, das
Schikaneverhalten dieser Justizbeamten bislang nicht ansatzweise
geändert. Warum gehen gerade diese Beamten für ihren
subjektiven Spaß ein so hohes Lebensrisiko ein?
Zunächst hieß es, zu seiner Tat habe sich der Täter bislang
angeblich nicht geäußert und sein Motiv sei nicht bekannt. Auch
hier konnte man (wie immer) nichts zu den Motiven in Erfahrung
bringen. In Vorverhandlungen soll er auch schon aggressiv
aufgefallen sein.
Die Antwort folgte am 17.01.12. Die Aussage des Täters ist für
sich betrachtet recht subjektiv, aber aufgrund allgemeiner
Erfahrungswerte mit der Justiz glaubwürdig dahingehend, daß er
offenbar zu Recht auch mit positiven Gerichtsurteilen gerechnet
hatte. Die Gerichte haben ihm aber eine gerechte Entscheidung
verweigert.
Die Tabuisierung solcher Fälle in der Öffentlichkeit ist ein
Fehler. Sie stellen, abgesehen von dem Einzelfallschicksal, ein
erhebliches Demokratiedefizit dar, weil sonst nämlich erkannt
würde, daß dieses Verhalten der Justiz ein bundesweites
gleichgelagertes Problem ist und damit das Mindestmaß an
Erfordernis für ein demokratisches System nicht mehr besteht.
Die angebliche Demokratie kann so jederzeit vom Staat wieder in
einen totalen Despotismus umgewandelt werden. Diese Annahme wird
noch dadurch bestärkt, daß allgemein aus allen
Regierungskreisen nicht nur nicht gegen diesen Mißstand
vorgegangnen wird, sondern Fehlverhalten von Justizbeamten
geschützt wird und ohne Folgen bleibt. Ausnahmen gibt es
manchmal nur, wenn der Fall zu öffentlich ist.

Gem. der §§ 1626, 1684, 1685 BGB besteht dieses Recht schon
längst. Weder im Gesetz noch in der Rechskommentierung findet
man eine Abhängigkeit vom Willen der Mutter. Die Gerichte
scheinen dies jedoch praktiziert zu haben.